Die Bundesregierung hat mit der Soforthilfe für den Monat Dezember 2022 auf der Grundlage des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) beschlossen eine Entlastung für bestimmte Kundengruppen in Höhe einer Abschlagszahlung zu schaffen. Unsere Wärmekunden erhalten hierzu in den nächsten Tagen ein gesondertes Anschreiben.
Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an eine einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.
Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:
• E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
• Postanschrift
• Abschlagszahlung für September
• Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sind.