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Steingauquartier
Wärmepreisbremse

So profitieren unsere Wärmekunden im Steingauquartier von der Wärmepreisbremse

Der Wärmepreisdeckel ist im Dezember 2023 beendet worden. Die Bundesregierung hat sich gegen eine Verlängerung entschieden. Finanziert wurde die Entlastung aus den Mitteln des Bundes.

Den für Ihren Anschluss errechneten Wärmepreisdeckel entnehmen Sie der Jahresendabrechnung 2023. Aufgrund aufwendiger Prüfverfahren erhalten Sie diese ein wenig später als gewohnt.

Insbesondere haben private Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen kWh von der Wärmepreisbremse profitiert.  Der Wärmepreisdeckel wurde  so berechnet, indem 80 % des prognostizierten Verbrauchs zu einer gedeckelten Gebühr 9,5 ct/kWh (brutto) bei Wärme abgerechnet wurden. Der darüber liegende Verbrauch, also 20 % und auch der Mehrverbrauch wird mit der ab 01.01.2023 gültigen Wärmegebühr in Höhe von 16,61 ct/kWh zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet.

Eine zusätzliche Erleichterung stellt die Umsatzsteuerreduzierung von 19% auf 7% dar, welche bis zum 31.03.2024 eingeführt wurde.

Die Entlastung bei der Wärmegebühr wird so berechnet, dass der Septemberabschlag 2022 als Grundlage für die Jahresprognose dient.

Eine Entlastung wird wie folgt ermittelt:

Entlastungsbetrag pro Monat     =      monatliche Arbeitsgebühr ohne Preisbremse (A)
./.  monatliche Arbeitsgebühr inkl. Preisbremse  (B)
(A)  Die monatliche Arbeitsgebühr ohne Preisbremse:
1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 16,61 ct/kWh Wärmegebühr (zuzgl. USt.)
(B)   Die monatliche Arbeitsgebühr mit der Wärmepreisbremse:
1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 9,5 ct/kWh (brutto, inkl. USt.)
+ 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x 16,61 ct/kWh Wärmegebühr (zuzgl. USt.)

Der Grundpreis findet bei der Umsetzung der Wärmepreisbremse keine Berücksichtigung, er bleibt unverändert.

Für Rückfragen zu der Wärmepreisbremse stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07021/502-326 gerne zur Verfügung.

Zur Verdeutlichung rechnen wir mit dem durchschnittlichen Jahresverbrauch 2022 im Steingauquartier.           Hier würde die Berechnung wie folgt aussehen:

Der durchschnittlichen Jahresverbrauch über alle Anschlussnehmer hinweg betrug im Jahr 2022 im  Steingauquartier 56.325 kWh Wärme, 1/12 davon sind 4.694 kWh

Die derzeitige Wärmegebühr für Wärme liegt bei 16,61 ct/kWh (zuzgl. USt.)

80 % des monatlichen Wärmeverbrauchs = 4.694 kWh x 0,8 =  3.755 kWh
20 % des monatlichen Wärmeverbrauchs = 4.694 kWh x 0,2 =    939 kWh
Monatliche Kosten für 80 % des Verbrauchs = 3.755 kWh x 9,5 ct/kWh =     356,73 €
Monatliche Kosten für 20 % des Verbrauchs = 939 kWh x 16,61 ct/kWh = 155,87 €
Die Kosten in Höhe von 155,87 € werden mit 7% USt besteuert = 166,79 €
Monatliche Kosten mit Preisbremse = 356,73 €+ 166,79 € = 523,52 €
Zum Vergleich monatliche Kosten ohne Preisbremse = 4.694 kWh x 16,61 ct/kWh (inkl. 7% USt) = 834,25 €
Monatliche Ersparnis in Jahr 2023  = 834,25 €- 523,52 € =    310,73 €
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