Wir schließen Sie an das Trinkwassernetz in Kirchheim unter Teck an. Einfach das unten stehende Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und an uns senden. Und schon werden Sie täglich mit wohlschmeckendem sauberen Trinkwasser versorgt.
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung (PDF)
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung (PDF)
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei uns anmelden.
Installationsbetriebe stellen den Antrag auf Wasserversorgung in Ihrem Auftrag bei uns, wenn Sie den Anschluss einrichten lassen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an uns wenden. Dann wird ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen. Sie können eine mündliche Vereinbarung zur Wasserversorgung treffen. Wir müssen diese Vereinbarung dann schriftlich als Vertrag bestätigen.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Dies gilt auch für vorübergehende Bezugsabsichten wie z.B. bei einem Abbruch oder bei Straßenfesten. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Sie müssen auch Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht meist der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Installationsbetriebe stellen den Antrag auf Wasserversorgung in Ihrem Auftrag bei uns, wenn Sie den Anschluss einrichten lassen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an uns wenden. Dann wird ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen. Sie können eine mündliche Vereinbarung zur Wasserversorgung treffen. Wir müssen diese Vereinbarung dann schriftlich als Vertrag bestätigen.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Dies gilt auch für vorübergehende Bezugsabsichten wie z.B. bei einem Abbruch oder bei Straßenfesten. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Sie müssen auch Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht meist der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei uns anmelden.
Wenden Sie sich bei Neubauten rechtzeitig an uns, tun Sie dies, bevor der Keller oder die Bodenplatte fertiggestellt ist.
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung bei uns.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an uns wenden. Dann wird in der Regel ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wenden Sie sich bei Neubauten rechtzeitig an uns, tun Sie dies, bevor der Keller oder die Bodenplatte fertiggestellt ist.
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung bei uns.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an uns wenden. Dann wird in der Regel ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
- Lageplan
- gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses