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Steingauquartier
Steingauquartier

Nahwärmeversorgung im Steingauquartier

Bei Störungen der Wärmeversorgung im Steingauquartier wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Adresse an folgende Rufnummer:
 
0711 3907-222 (an Wochenenden und Feiertagen)

07021 502-533 (an Werktagen)

Allgemeines

Kirchheims neues Stadtquartier wird mit Wärme der Stadtwerke Kirchheim versorgt.

Die gesamte Wärme erhalten die später über 300 Wohn- und Gewerbeeinheiten im Steingauquartier aus der Heizzentrale. Diese  besteht  aus zwei Hocheffizienz-Blockheizkraftwerken und einem Gas-Spitzenlastkessel. Neben der Wärmeproduktion ist es durch den modularen Aufbau der Blockheizkraftwerke möglich gleichzeitig Strom zu erzeugen. Eines der beiden Blockheizkraftwerke wird mit Biomethan, einer gasförmigen erneuerbaren Energieform, betrieben, sodass ein günstiger Primärenergiefaktor erreicht wird.

Das Nahwärmenetz im Straßenbereich und in den Tiefgaragen transportiert die Wärme direkt bis zu den jeweiligen Abnehmern, dort wird die Wärme mittels Übergabestationen und Wärmetauschern übertragen.
Interessierte können sich die Anlagentechnik nach der Errichtung direkt vor Ort ansehen, da die Heizzentrale auf der Südseite mit einer Glasfront ausgestattet sein wird. Weitere Informationen zur Nahwärmeversorgung können Sie unserem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Nahwärmeversorgung

Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Technische Anschlussbedingungen (pdf)

Auf der Seite der Stadtverwaltung können Sie sich über die Bauprojekte informieren:
Stadt Kirchheim


Wärmegebühren

Die Wärmegebühr setzt sich aus der Grund- und der Arbeitsgebühr zusammen.

Die Grundgebühr beträgt 59,08 € zzgl. Mehrwertsteuer pro kW Anschlussleistung.

Die Arbeitsgebühr beträgt 12,74 ct zzgl. Mehrwertsteuer pro kWhth Wärmeabnahme.

Die Stadtwerke ermitteln die Zählerstände zum Jahresende automatisch durch Fernauslesung und versenden dann die Jahresabrechnungen an die Anschlussnehmer.

In der "Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung und dem damit verbundenen Anschluss- und Benutzungszwang im Gebiet „Steingauquartier“ (Nahwärmeversorgungssatzung Steingauquartier – NWVS Steingauquartier)" sind die Gebühren festgesetzt. Sie können die Satzung unter folgendem Link downloaden:

Nahwärmeversorgungssatzung Steingauquartier

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